2128-21-1 Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung im Saarland (VSU Boden und Altlasten) Vom 2. Dezember 2002 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21. Oktober 2009 (Amtsbl. S. 1738).Fundstelle: Amtsblatt 2002, S. 2508
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Anlage 1
Anforderungen an die Sachkunde und
gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen im Bereich Boden und
Altlasten
Die Sachverständigentätigkeit im Bereich Bodenschutz/Altlasten erfordert
ein weitgefächertes Spektrum natur- und ingenieurwissenschaftlicher Kenntnisse
und Erfahrungen. Erforderlich ist im besonderen Maße ein fach- und medienübergreifendes
Verständnis sowie in der Regel interdisziplinäres Arbeiten.
Sachverständige müssen die allgemeinen Anforderungen nach Teil A und
die besonderen Anforderungen nach Teil B für das jeweilige Sachgebiet, für
das die Zulassung beantragt wird, erfüllen.
Sachverständige für Bodenschutz/Altlasten müssen im besonderen
Maße befähigt sein,
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Sachlagen, bei denen eine Entscheidung der zuständigen
Behörde über Sofortmaßnahmen herbeizuführen ist, zu erkennen
und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen,
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Untersuchungsdefizite und gegebenenfalls noch offene Fragen aufzuzeigen,
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Vorschläge für das weitere Vorgehen zu entwickeln,
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Untersuchungen zu koordinieren und Hilfsleistungen zu veranlassen,
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zu erkennen, ob weitere Sachverständige hinzuzuziehen sind, und
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Sachverhalte abschließend zu beurteilen.
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